Anlage zu §4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gem.Cavertitz vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 3 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen vom 07.11.2022 veröffentlicht die Gemeinde Cavertitz nachfolgend
Anlage zu §4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde
Cavertitz
gültig vom 01.01.2024-31.12.2024
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