Hinweis zum Winterdienst für Eigentümerinnen und Eigentümer
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Winterdienst in der Gemeinde Cavertitz. Bitte beachten Sie die folgenden Vorgaben, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten:
Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?
Wo muss beräumt werden?
Gehwege, die an Ihr Grundstück angrenzen
Gemeinsame Geh- und Radwege
in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen
Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang (mind. 1,25 m)
Zugänge zu Kreuzungen, Bushaltestellen
Wann muss beräumt werden?
Wie oft muss beräumt werden?
Was ist bei der Räumung zu beachten?
Schnee und Eis zeitnah entfernen und streuen
Gehwege auf mindestens 1,50 Meter Breite räumen (bei schmaleren Wegen die gesamte Gehwegbreite)
Bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat streuen
Salz nur bei Glatteis verwenden, um Umweltschäden zu vermeiden
Schnee so ablagern, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird
An den Tagen der Abfallentsorgung sind Müllkübel und gelbe Säcke vor dem Grundstück
so abzustellen, dass der Winterdienst dadurch nicht behindert wird. Ansonsten wird dieser Bereich nicht geräumt.
Besondere Hinweise:
Bei Tauwetter sind Abflussrinnen frei zu halten, um Überschwemmungen zu verhindern
Festgetretener Schnee ist aufzuhacken und zu entfernen
Hilfsmittel, die die Straßen beschädigen, dürfen nur vorsichtig verwendet werden
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Sorgfalt im Winterdienst trägt wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei und hilft Unfälle zu vermeiden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.