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Abbrennen von Gartenabfällen verboten

Die Gemeinde Cavertitz erinnert an das Verbot, Gartenabfälle zu verbrennen. Dieses ergibt sich aus der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.
 

Das Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. 

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Veröffentlichung

Schöna
Mi, 01. Oktober 2025

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