Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl in der Gemeinde Cavertitz
In der Zeit vom 22. Januar 2025 bis spätestens zum 2.Februar 2025 werden im Auftrag der Gemeinde Cavertitz die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 versandt.
Wer per Briefwahl an der Wahl teilnehmen will, sollte den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen so früh wie möglich stellen. Bis spätestens 21.Februar 2025, 15:00 Uhr, muss dieser im Wahlbüro eingereicht werden.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich mittels ausgefülltem Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Alternativ kann der Wahlberechtigte auch mit Hilfe des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code papierlos und bequem die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde abfordern.
Zu beachten ist: Die Briefwahlunterlagen können aufgrund verkürzter Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl voraussichtlich nicht vor dem 06.02.2025 per Post zugestellt werden.
Daher möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Briefwahlunterlagen in der Zeit vom 06. Februar bis zum 21. Februar auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgeholt oder die Briefwahl an Ort und Stelle vom Wahlberechtigten durchführt werden kann.
Für Anträge, die nach dem 18. Februar gestellt werden, wird aufgrund der Postlaufzeiten die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen in der Briefwahlstelle dringend empfohlen.
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