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Der Kinderreisepass ist abgeschafft!

Das Einwohnermeldeamt informiert!

Der Kinderreisepass ist abgeschafft!

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. 

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig und kosten 22,80 € für einen Personalausweis sowie für einen Reisepass 37,50 €. 

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

 Zusätzliche Kosten 

  • für das Express-Bestellverfahren

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.

Wird der Reisepass im Inland beantragt und die Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage abholbereit in der Behörde vor. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als   

Welche Unterlagen müssen Sie zur Beantragung mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild des Kindes

  • Falls vorhanden, alten Kinderpass

  • Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung anwesend sein 

  • Das Kind muss bei der Beantragung des Dokumentes anwesend sein

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Negativbescheinigung vom Jugendamt)

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 06. März 2024

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