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"Härtefallfonds" für Privathaushalte mit nichtleitungsgebundenen Energieträgern (ins. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas)

Update 02.05.2022

Bund und Länder hatten sich Ende März auf Zahlungen geeinigt. Bis zu 2000 Euro Zuschuss soll es für sie geben. Für Verbraucher und Verbraucherinnen, die in Sachsen mit Heizöl, Flüssiggas, Holzbriketts, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Scheitholz, Kohle oder Koks heizen, rückt die Auszahlung der sogenannten Härtefallhilfe näher. Ab 8. Mai können im Freistaat bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge auf diese staatlich geregelte Unterstützung gestellt werden. Bis zum 20. Oktober nimmt die SAB die Anträge entgegen. Die Bank rechnet nach eigenen Aussagen mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen. Bei Fragen können sich Antragsteller ab 2. Mai auch an eine telefonische Hotline der SAB (0351/49104999) wenden. (Quelle LVZ 26.04.2023)

 

Update 03.02.2023

Nach uns vorliegenden Informationen erfolgte am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum "Härtefallfonds" für Privathaushalte. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Ein Zeitpunkt, ab dem diese Hilfen von anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können, ist momentan noch nicht ersichtlich, wenngleich sich die Bund-Länder  verständigt haben, "baldmöglichst" eine Lösung anzubieten.

 

Bitte haben Sie daher weiterhin Geduld.

 

12.01.2023

Im Dezember 2022 wurde im Bundestag und im Bundesrat ein "Härtefallfonds" für Privathaushalte für nicht-leitungsgebundene Energieträger (wie Holzpellets, Flüssiggas, Heizöl) sowie "Härtefallhilfen" für KMU. die trotz "Dezember-Soforthilfe" und Preisbremsen von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Strom und Gas betroffen sind, vorgesehen. Beide Programme sollen durch die Länder umgesetzt werden.

 

Derzeitig erkundigen sich eine Vielzahl von Menschen auch in unserer Gemeindeverwaltung, wo und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung aus dem "Härtefallfonds" beantragt werden kann. Nach den der Gemeindeverwaltung vorliegenden Informationen befinden sich Bund und Länder noch in Abstimmung über die Vollziehung des Programms. Angestrebt wird ein einfaches und möglichst voll digitales Verfahren, um die Hilfen abrufen zu können.

 

Seitens des Freistaates wird damit gerechnet, dass es noch einige Wochen dauern könnte, bis die Hilfeleistungen beantragt werden können. Anfragende Einwohner und Einwohnerinnen sollen um Geduld gebeten werden, da die Kommunen keine Einfluss auf die Abstimmungen von Bund und Ländern haben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 02. Mai 2023

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