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Gemeinde verschickt Grundsteuerbescheide

Rund 1.600 Bescheide zur Grundsteuer sind in diesen Tagen an die Eigentümer der Grundstücke verschickt worden. 

 

Die Reaktion auf die Forderungen reicht von „OK“ bis „… das kann nicht wahr sein…“. Denn mancher Grundstückeigentümer zahlt deutlich mehr als zuvor. Eine Kritik macht schnell die Runde: Die Gemeinde  hätte die Hebesätze senken müssen. Wäre das die Lösung gewesen? Die Kämmerin der Gemeinde Cavertitz gibt  Antworten auf viele Fragen zum Thema.

 

Kann ich dem Bescheid widersprechen?

Widersprechen ist immer möglich. Das muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides geschehen. Wenn Ziel des Widerspruchs jedoch die Höhe der Grundsteuer ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Gemeinde dem nicht nachkommen wird. Denn wir erheben die Steuer auf Grundlage der Daten, die wir vom Finanzamt bekommen haben. Gegen die Bemessung des Grundstücks kann oder konnte nur beim Finanzamt Widerspruch eingelegt werden.

 

Ist die Einwendung beim Finanzamt überhaupt noch innerhalb der Widerspruchsfrist?

Auch hier gilt oder galt eine Frist von einem Monat. Je nachdem wann der Feststellungsbescheid des Finanzamtes zugestellt wurde, war 1 Monat Zeit. Jedoch sind noch nicht alle Widersprüche bearbeitet. Also kann es für einzelne Betroffene noch Veränderungen geben.

 

Müssen diese jetzt trotzdem zahlen?

Ja. Die fehlende Widerspruchsbearbeitung durch das Finanzamt hat keine aufschiebende Wirkung.

 

Was passiert, wenn das Finanzamt dem Widerspruch stattgibt und den Feststellungsbescheid ändert?

Dann bekommt die Gemeinde die aktualisierten Daten, erstellt einen neuen Bescheid mit neuer Zahlungsaufforderung. Den zuvor gezahlten Betrag bekommt der Grundstückseigentümer zurück.

 

Kann ich mit der Gemeinde eine Ratenzahlung vereinbaren?

Ja. Man kann mit uns immer das Gespräch suchen und einen Antrag auf Stundung stellen. Allerdings fallen da Zinsen an. 

 

Außerdem wird die Grundsteuer generell in vier Abschlägen gezahlt. Die Abschläge zur Grundsteuer sind zu folgenden Terminen fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

 

Kann ich mit der Gemeinde eine Jahreszahlung vereinbaren?

Selbstverständlich ist dies möglich, wenden Sie sich bitte hierzu an uns.

 

Ich habe der Gemeinde für die Grundsteuer eine Einzugsermächtigung erteilt. Ist diese noch gültig?

Nicht in jedem Fall. Sie finden den Hinweis auch auf Ihrem Feststellungsbescheid. Wenn dort steht „Bitte zahlen Sie die Forderungen“ und Sie wollen gern, dass die Beträge automatisch abgebucht werden, muss der Gemeinde eine neue Einzugsermächtigung mitgeteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Cavertitz
Mo, 13. Januar 2025

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