Wie haben sich die Hebesätze entwickelt?
Die Gemeinde Cavertitz hat die Hebesätze differenziert betrachtet. Jeder Hebesatz (A und B) für sich ist im Vergleich zu 2024 in 2025 aufkommensneutral. Dies führte dazu, dass der Hebesatz Grundsteuer A angehoben, der für die Grundsteuer B hingegen gesenkt wurde.
Die Einnahmeneutralität oder Aufkommensneutralität, von der immer wieder die Rede ist, ist nicht gleichbedeutend damit, dass der Einzelne nicht mehr zahlt. Vielmehr sollte die Neubewertung der Grundstücke nicht automatisch zu mehr Einnahmen in den kommunalen Kassen sorgen. Und das tut es in Cavertitz auch nicht. Der Vergleich der Grundsteuereinnahmen 2024 und den avisierten Steuereinahmen 2025 ergibt eine Aufkommensneutralität, dh das Grundsteueraufkommen ist insgesamt stabil.