Satzungen der Gemeinde
Auf dieser Seite können Sie in die Satzungen der Gemeinde einsehen oder diese herunterladen.
Ebenso weisen wir auf Antragsformulare hin, die Sie sich ausdrucken können, ausfüllen und der Gemeinde auf dem Postweg zusenden.
Aus dem Bereich der Verwaltung
Die Hauptsatzung regelt die grundsätzliche Aufgabenverteilung innerhalb des Gemeinderates, dem Technischen Ausschuss und der Bürgermeisterin
Die Bekanntmachungssatzung legt fest, wie öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben.
Die Kostensatzung regelt entstehende Kosten für weisungsfreie Angelegenheiten, Verwaltungsgebühren und Auslagen.
Soziales - Schule - Kindergarten
Die Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen gilt für Personensorgeberechtigte, die ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Cavertitz angemeldet haben, beinhaltet den Abschluss eines Betreuungsvertrages, Anmeldung, Abmeldung und Kündigung.
Für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen erhebt die Gemeinde Elternbeiträge und weitere Entgelte.
Satzung über die Benutzung von Räumlichkeiten in Gebäuden und Ausleihe von Geräten.
Allgemeine Ordnung
Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde werden nach dieser Satzung unter Schutz gestellt. Sie regelt u. a. Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen und Ersatzpflanzung.
gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern.
Straßenreinigungssatzung und Winterdienst regelt die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf den Eigentümer sowie die Verpflichtung zur Räumung der Gehwege bei Schneefall.
regelt die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten
regelt die Aufgaben zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang, informiert über die Alarmstufen. Zu Maßnahmen der Wasserwehr kann die Bürgermeisterin die Freiwillige Feuerwehr sowie die Mitarbeiter der Gemeinde heranziehen.
Steuern und Abgaben
Der Vergnügungssteuer unterliegen u. a. Spiel- und Unterhaltungsgeräte an öffentlich zugänglichen Orten wie z. B. Gaststätten.
abgabepflichtig sind hier natürliche und juristische Personen die Beherbergungsbetriebe führen oder Fremdenzimmer vermieten.
betrifft das Innehaben einer weiteren Wohnung, neben der Hauptwohnung insbesondere zu Erholungszwecken
Abwasserbeseitigung
Nach dieser Satzung werden Abgaben zur Abwälzung der Abwasserabgabe aus Kleineinleitung erhoben. Der Abgabensatz je Einwohner und Jahr ist darin geregelt.
