Schöffenwahl 2024-2028
Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 – 2028 neue Schöffen zu wählen.
Die Gemeinden haben dazu ihren Beitrag zu leisten. Der Gemeinderat stellt Vorschlagslisten von Kandidaten aus der Gemeinde auf. Dabei bedarf es der Mithilfe der Gemeinde.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur einige Einschränkungen vor, wie z.B. Altersbegrenzungen (Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen, wie z.B. Polizeivollzugsbedienstete.
Weiterhin erforderlich sind ein guter Leumund und, wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.
Jeder Bürger kann sich ab sofort bis 31.05.2023 formlos bei der Gemeinde als Schöffe bewerben. Bewerbungen für Jugendschöffen sind an das zuständige Jugendamt zu stellen.
Sie können auch Personen vorschlagen, die Ihnen geeignet erscheinen.
Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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